Klimavorbehalt bei Entscheidungen
Wenn wir das Klimaneutralitätsziel erreichen wollen müssen wir jede klimarelevante Entscheidung auf die Auswirkungen auf das Klima hin überprüfen. Neben den finanziellen Auswirkungen sind daher in allen Vorlagen auch die Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß anzugeben. Dies muss immer bei Entscheidungen des Gemeinderates quasi als zweite Währung angegeben werden und damit Entscheidungsgrundlage sein.